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   BVerwG, 20.08.1976 - II B 24.76   

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BVerwG, 20.08.1976 - II B 24.76 (https://dejure.org/1976,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1976 - II B 24.76 (https://dejure.org/1976,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1976 - II B 24.76 (https://dejure.org/1976,1868)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung des Amtes eines Hochschullehrers zu einer bestimmten Besoldungsgruppe durch die Exekutive als Entscheidung - Verletzung des Grundsatzes der Gesetzesbindung der Besoldung durch Aufteilung von Ämtern mit derselben Amtsbezeichnung in mehreren Besoldungsgruppen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1976 - 2 B 24.76
    Wie ihre weiteren Ausführungen verdeutlichen, will die Beschwerde damit die Frage aufwerfen, ob der Beschluß des Ausschusses des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin vom 22. September 1971, durch den u.a. das dem Kläger übertragene Amt eines Professors nicht der vom Kläger erstrebten Besoldungsgruppe AH 5, sondern nur der Besoldungsgruppe AH 4 der Anlage I zum Landesbesoldungsgesetz vom 1. August 1969 (GVBl. S. 1980) in der Fassung des § 62 des Gesetzes über die Fachhochschulen im Land Berlin vom 27. November 1970 (GVBl. S. 1915) - FHSG - zugeordnet wurde, deshalb unwirksam ist, weil die Zusammensetzung dieses Ausschusses nicht den Anforderungen entsprach, die das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Beteiligung der Gruppe der Hochschullehrer - insbesondere bei Forschung und Lehre betreffenden Entscheidungen - durch das Urteil vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79 ff.) gestellt hat.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1976 - 2 B 24.76
    Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73

    Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1976 - 2 B 24.76
    Außer den vom Berufungsgericht angeführten Urteilen vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 6.67 - (RiA 1967, 231) und vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - (Buchholz 235.18 § 29 LBesG Rh.-Pf. Nr. 1) kann in diesem Zusammenhang auf die weiteren Urteile des beschließenden Senats vom 17. April 1975 - BVerwG II C 30.73 - (Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1) und vom 28. Februar 1974 - BVerwG II C 11.69 - (Buchholz 235.17 § 21 LBesG NW Nr. 2) verwiesen werden; in dem zuletzt genannten Urteil handelt es sich ebenfalls um eine Regelung, die die vom Gesetzgeber selbst bewußt nicht vorgenommene besoldungsrechtliche Konkretisierung allein dem pflichtgemäßen Ermessen der Exekutive überließ, ohne daß die Auswahl der Ämter vom Gesetzgeber - etwa durch Einführung eines unbestimmten Rechtsbegriffs (z.B.: "besonders bedeutungsvolles Amt") - bereits näher definiert war.
  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67

    Voraussetzungen eines Besoldungsanspruchs für Leiter eines besonders

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1976 - 2 B 24.76
    Außer den vom Berufungsgericht angeführten Urteilen vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 6.67 - (RiA 1967, 231) und vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - (Buchholz 235.18 § 29 LBesG Rh.-Pf. Nr. 1) kann in diesem Zusammenhang auf die weiteren Urteile des beschließenden Senats vom 17. April 1975 - BVerwG II C 30.73 - (Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1) und vom 28. Februar 1974 - BVerwG II C 11.69 - (Buchholz 235.17 § 21 LBesG NW Nr. 2) verwiesen werden; in dem zuletzt genannten Urteil handelt es sich ebenfalls um eine Regelung, die die vom Gesetzgeber selbst bewußt nicht vorgenommene besoldungsrechtliche Konkretisierung allein dem pflichtgemäßen Ermessen der Exekutive überließ, ohne daß die Auswahl der Ämter vom Gesetzgeber - etwa durch Einführung eines unbestimmten Rechtsbegriffs (z.B.: "besonders bedeutungsvolles Amt") - bereits näher definiert war.
  • BVerwG, 28.02.1974 - II C 11.69

    Bestimmung von zulageberechtigten Stellen durch den Fachminister im Einvernehmen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1976 - 2 B 24.76
    Außer den vom Berufungsgericht angeführten Urteilen vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 6.67 - (RiA 1967, 231) und vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - (Buchholz 235.18 § 29 LBesG Rh.-Pf. Nr. 1) kann in diesem Zusammenhang auf die weiteren Urteile des beschließenden Senats vom 17. April 1975 - BVerwG II C 30.73 - (Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1) und vom 28. Februar 1974 - BVerwG II C 11.69 - (Buchholz 235.17 § 21 LBesG NW Nr. 2) verwiesen werden; in dem zuletzt genannten Urteil handelt es sich ebenfalls um eine Regelung, die die vom Gesetzgeber selbst bewußt nicht vorgenommene besoldungsrechtliche Konkretisierung allein dem pflichtgemäßen Ermessen der Exekutive überließ, ohne daß die Auswahl der Ämter vom Gesetzgeber - etwa durch Einführung eines unbestimmten Rechtsbegriffs (z.B.: "besonders bedeutungsvolles Amt") - bereits näher definiert war.
  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 6.67
    Auszug aus BVerwG, 20.08.1976 - 2 B 24.76
    Außer den vom Berufungsgericht angeführten Urteilen vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 6.67 - (RiA 1967, 231) und vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - (Buchholz 235.18 § 29 LBesG Rh.-Pf. Nr. 1) kann in diesem Zusammenhang auf die weiteren Urteile des beschließenden Senats vom 17. April 1975 - BVerwG II C 30.73 - (Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1) und vom 28. Februar 1974 - BVerwG II C 11.69 - (Buchholz 235.17 § 21 LBesG NW Nr. 2) verwiesen werden; in dem zuletzt genannten Urteil handelt es sich ebenfalls um eine Regelung, die die vom Gesetzgeber selbst bewußt nicht vorgenommene besoldungsrechtliche Konkretisierung allein dem pflichtgemäßen Ermessen der Exekutive überließ, ohne daß die Auswahl der Ämter vom Gesetzgeber - etwa durch Einführung eines unbestimmten Rechtsbegriffs (z.B.: "besonders bedeutungsvolles Amt") - bereits näher definiert war.
  • BVerwG, 31.08.1977 - 2 B 64.76

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 20. August 1976 - BVerwG II B 24.76 - in einem Parallelfall bereits ausgeführt hat, war die Beklagte im Rahmen der Überleitung nach § 58 Abs. 1 FHSG von Gesetzes wegen nicht gehalten, hinsichtlich jedes einzelnen Amtes eine Dienstpostenbewertung vorzunehmen und hiernach die vom Gesetzgeber gebotene Verteilung der Ämter auf die Besoldungsgruppen AH 3, AH 4 und AH 5 vorzunehmen.
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